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Die Urfehde des Martin Byppis von 1473

Im späten Mittelalter, nämlich im Jahre 1473, wurden Konrad Keck von Schura, Martin Byppis von Trossingen und Hans Rapp von Bubsen um wohlverschuldeter Sachen in das Gefängnis von Tuttlingen gelegt.

Bei ihrer Entlassung schworen sie ihrem Herrn Eberhard Grave zu Wurtemberg und zu Mumpelgard die Sach und das Gevengnuß und alles was ihnen darin widerfahren ist, nicht zu rächen.

Es ging also darum, dass die wieder freigelassenen "Sträflinge" sich verpflichten, aus dem Anlass ihrer Verhaftung nichts gegen die Obrigkeit, nämlich Graf Eberhard zu Württemberg und Mömpelgard, zu unternehmen.

Es handelt sich bei dieser Urkunde, die als Pergamenturkunde im Hauptstaatsarchiv Stuttgart aufbewahrt wird, um eine sogenannte Urfehde, einen eidlich bekräftigten Fehdeverzicht.

Die Urkunde wurde von Juncker Hannsen von Entzberg und Juncker Jörgen von Schertzingen besiegelt.

Noch sind nicht alle Fragen zu dieser "Urfehde" geklärt. Soweit möglich, beantworte ich jedoch gerne weitere Fragen.

Ihr
Klaus Bippes

 

[Originaldokument]

 

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19.05.2018   Webmaster