Im späten Mittelalter, nämlich im Jahre 1473, wurden
Konrad Keck von Schura, Martin Byppis von Trossingen und Hans
Rapp von Bubsen um wohlverschuldeter Sachen in das Gefängnis von Tuttlingen
gelegt.
Bei ihrer Entlassung schworen sie ihrem Herrn Eberhard Grave
zu Wurtemberg und zu Mumpelgard die Sach und das Gevengnuß und alles was ihnen
darin widerfahren ist, nicht zu rächen.
Es ging also darum, dass die wieder freigelassenen "Sträflinge" sich verpflichten,
aus dem Anlass ihrer Verhaftung nichts gegen die Obrigkeit, nämlich Graf Eberhard zu
Württemberg und Mömpelgard, zu unternehmen.
Es handelt sich bei dieser Urkunde, die als Pergamenturkunde im Hauptstaatsarchiv
Stuttgart aufbewahrt wird, um eine sogenannte Urfehde, einen eidlich bekräftigten
Fehdeverzicht.
Die Urkunde wurde von Juncker Hannsen von Entzberg und
Juncker Jörgen von Schertzingen besiegelt.
Noch sind nicht alle Fragen zu dieser "Urfehde" geklärt. Soweit möglich, beantworte
ich jedoch gerne weitere Fragen.
Ihr Klaus Bippes
[Originaldokument]
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